Klassenfahrt & Corona? Fragen & Antworten!
Ohne finazielles Risiko buchen - keine Stornogebühren dank unserer 4 Regeln!
Sie zögern, eine Klassenfahrt für 2021 zu buchen, weil Sieerneute Infektionsbedingte Reise- oder Beherbergungsverbote fürchten? Wir können Sie beruhigen: bei uns können Sie ohne finazielles Risiko reservieren & buchen!
Für Reisen von Schulklassen/Gruppen, Familien u. Einzelreisenden die zwischen dem 01.01.2021 und 31.12.2021 stattfinden gelten 4 Regeln:
1. Bei Beherbergungs- oder Einreiseverboten, die von der Landesregierung M-V verordnet werden ist die Stornierung immer kostenfrei
(Beherbergungs- Einreiseverbot = Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verhängt ein Einreiseverbot für alle bzw. bestimmte Personen oder untersagt uns die Beherbergung aller bzw. bestimmter Personen)
2. Bei Reiseabsagen aus sonstigen Gründen ist die Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei - genug Zeit um risikofrei abzusagen
3. Wenn Sie oder eine Behörde/ein Ihnen übergeordneter Träger die Reise weniger als 1 Monat vor Anreise absagen, ohne dass ein Einreise- oder Beherbergungsverbot besteht, verzichten wir auf Stornogebühren, wenn Sie die Reise auf einen späteren Reisetermin verbindlich umbuchen. Die Umbuchung ist immer kostenfrei.
4. Anzahlung erst 1 Monat vorher fällig
Damit Sie Ihre Anzahlung erst dann leisten, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Reise stattfinden kann, müssen Sie Ihre Anzahlung erst 1 Monat vor Anreise leisten.
Diese Regeln gelten:
bei Buchungen sowohl für Gastaufnahmeverträge (Buchung von Übernachtung & Verpflegung) als auch bei Pauschalreiseverträgen (Buchung mit Programm).
unabhängig wann Sie Ihre Reise gebucht haben, entscheidend ist, dass Ihr Reisezeitraum zwischen dem 01.11.2020 und 31.12.2021 liegt.
für Endkunden (Schulen, Gruppen, Familien, Einzelreisende), nicht für Wiederverkäufer.
Für Wiederverkäufer gelten individuell vereinbarte Verträge. Ansprechpartner hierfür: Patrick Stahl, Leitung Vertrieb, 0381 7766712, patrick.stahl@jugendherberge.de
Stornoregeln & AGBs:
Die Regelung, dass bei Pauschalreisen zwischen dem 01.11.2020 und 31.12.2021 die kostenfreie Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag möglich ist, gilt abweichend von §6.3.b unserer AGBs für Pauschalreisen.
Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wird Ihnen diese für Sie positive Abweichung mit Zusendung der Pauschalreise-AGBs bestätigt, bzw. wenn Ihr Pauschalreisevertrag Ihnen bereits vorliegt auf Wunsch nochmals bestätigt.
Für Gastaufnahmeverträge (Buchung von Übernachtung & Verpflegung) gilt immer die kostenfreie Stornierung bis 1 Monat vor Anreisetag, nachzulesen hier:
für Gruppen (Schulklassen, Sport-, Musik-und Wandergruppen sowie jede Form von Gruppen- oder Vereinsfahrtunter §8.2 unserer AGBs für Unterkunftsbuchungen von Gruppen.
Unsere 4 Regeln im Detail:
Was bedeutet Einreise-/Beherbergungsverbot?
Ein Einreiseverbot für Sie oder ein Beherbergungsverbot für uns liegt dann vor, wenn die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern entweder Ihnen die Reise nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt oder uns die Beherbergung von Gästen untersagt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Landesregierung entscheidet, dass generell keine touristischen Reisen mehr stattfinden dürfen, oder bestimmte Personengruppen, wie z.B. Menschen aus Risikogebieten nicht mehr einreisen dürfen. Sprich wenn Ihnen gestzlich untersagt wird einzureisen oder uns gesetzlich untersagt wird Sie zu beherbergen.
Wie erfahren Sie vom Einreise- Beherbergungsverbot?
Sofern ein vom Land M-V verordnetes, Einreise- oder Beherbergungsverbot besteht, bekommen Sie unaufgefordert eine Mail mit einer kostenfreien Stornierung von uns. Doppelt hält besser: Sie erfahren gegebenenfalls früher als wir, dass Sie von einem reiseverbot betroffen sind – informieren Sie bitte die betreffende Jugendherberge und diese storniert Ihre Reise kostenfrei.
Statt die Reise zu stornieren haben Sie bei uns IMMER die Möglichkeit die Reise kostenfrei auf einen späteren Termin umzubuchen! So können Sie sich auch in schwierigen Zeiten auf etwas freuen!
Was gilt bei Absagen wenn kein Einreise- oder Beherbergungs vorliegt? Siehe nächste Abschnitte zu Regel 2 und Regel 3.
Wenn Sie selbst oder Ihr Schulträgerdie Reise absagen oder Ihr Kultusministerium o.ä. Klassenfahrten insgesamt untersagt, OHNE dass ein Einreise- bzw. Beherbergungsverbot seitens der Landesregierung M-V während Ihres Reisezeitraums besteht, ist die Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei.
Sie bzw. Ihre Schule / übergeordnete Behörde haben also ausreichend Zeit um abzuwägen, wie die Infektionslage 1 Monat vor Anreise aussieht und können dann ohne finanzielles Risiko eine Entscheidung treffen. Tragen Sie sich den Termin doch nach Buchung in den Kalender ein und treffen dann in Ruhe Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie dabei gerne.
Was bedeutet Einreise- bzw. Beherbergungsverbot? Siehe vorheriger Abschnitt zu Regel 1.
Was gilt bei Absagen WENIGER als 1 Monat vor Anreise? Siehe nächster Abschnitt zu Regel 3.
Viele Bildungsministerien gestatten Klassenfahrten nur, wenn keine Stornogebühren entstehen.
Für uns kein Problem: Wenn Sie oder Ihre Schule/eine Behörde die Reise WENIGER ALS 1 Monat vor Anreise absagenOHNEdass ein Einreise- bzw. Beherbergungsverbot seitens der Landesregierung M-V während Ihres Reisezeitraums besteht, verzichten wir auf Stornogebühren, wenn Sie/ Ihre Schule die Reise auf einen späteren Reisetermin verbindlich umbucht. Die Umbuchung ist immer kostenfrei.
Sofern die betreffende Klasse zum umgebuchten Termin nicht mehr besteht o.ä., gibt es die Möglichkeit, dass eine andere Klasse Ihrer Schule den umgebuchten Reisetermin wahrnimmt. Wir übertragen dann gemeinsam mit Ihnen die Buchung an die neue Klasse bzw. Ihren Kollegen. Wir organisieren das mit Ihnen, wenn es soweit ist. Das kriegen wir hin!
Immer noch zu viel Risiko? Reiserücktrittsversicherung!
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie sich, welche Fälle (Pandemie etc.) Ihre Versicherung tatsächlich abdeckt.
Was bedeutet Beherbergungs- Einreiseverbort? Siehe erster Abschnitt zu Regel 1.
Was gilt bei Absagen MEHR als 1 Monat vor Anreise? Siehe vorheriger Abschnitt zu Regel 2.
Sie zahlen erst dann an, wenn Sie wissen, dass Ihre Reise stattfinden kann: 1 Monat vorher. Sofern Sie Ihre Reise nach geleisteter Anzahlung doch stornieren müssen, zahlen wir die Anzahlung zurück.
Alternativ zur Rückzahlung der Anzahlung bieten wir Ihnen (freiwillig!) immer Folgendes an:
- Sie buchen Ihre Reise kostenfrei um, statt diese zu stornieren: Die geleistete Anzahlung bleibt dann für den neuen Reisetermin bestehen, denn es gilt die Anzahlungsfrist des ursprünglichen Reisetermins.
Teilen Sie uns bitte bei Absage Ihrer Reise mit ob Sie eine dieser alternativen Optionen wünschen. - Sie können die geleistete Anzahlung in einen Gutschein umwandeln, der 36 Monate in allen 14 Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern gültig ist.
Bildungsministerium MV: Neubuchungen für Schuljahr 2020/2021 innerhalb von MV erlaubt
- Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. August 2020 und am ergänzend 16.09.2020 ein Schreiben an alle Schulleiter*innen der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes versendet.
- Mit diesen Schreiben wird unter anderem die Neubuchung von Schulfahrten im Schuljahr 2020/2021 für Klassenfahrten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns unter speziellen Bedingungen erlaubt.
Wie Sie hier nachlesen können, erfüllen wir die Bedingungen die das Ministerium für Neubuchungen an die Träger von Herbergen stellt in Gänze:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. August 2020 und ergänzend am 16.09.2020 ein Schreiben an alle Schulleiter und Schulleiterinnen der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes versendet, in dem die geltenden Bedingungen für Schulfahrten im Schuljahr 2020/2021 bekannt gegeben werden.
Nach diesen Schreiben sind Neubuchungen von Schulfahrten für das Schuljahr 2020/2021 unter den folgenden Bedingungen möglich:
- Neubuchungen in allen Einrichtungen von Anbietern für Gruppenfahrten im Land Mecklenburg-Vorpommern sind möglich, sprich Klassenfahrten innerhalb des eigenen Bundeslandes sind erlaubt.
(Schreiben vom 16.09.)
- Voraussetzung für die Neubuchung ist die pädagogische Zielsetzung für die Schulfahrt. Diese soll sowohl dem Lernprozess als auch der Persönlichkeitsentwicklung in der Klassengemeinschaft dienen.
(Schreiben vom 16.09.)
- Bei einem Lockdown im Heimatkreis einer Schule (z. B. ein Landkreis wird zum Risikogebiet erklärt) oder bei einem Lockdown am Reiseziel muss die Stornierung der Fahrt auch ohne die Bedingung einer Umbuchung kostenfrei sein.
(Schreiben vom 21.08.)
- es muss gesichert sein, dass für eine Stornierung der Fahrt, die direkt und unmittelbar mit dem Coronavirus im Zusammenhang steht und die Reise aus diesem Grund nicht möglich macht, keine Stornokosten durch den Anbieter (also die Unterkunft) erhoben werden, sofern die Schule ihre Bereitschaft zur Umbuchung der Fahrt auf einen späteren Reisetermin verbindlich erklärt.
(Schreiben vom 21.08.)
Wir erfüllen all diese Bedingungen:
- Wir, der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind ein Anbieter für Gruppenfahrten im Land Mecklenburg-Vorpommern. Alle 14 Jugendherbergen unseres Verbands fallen demnach unter diese Vorgabe.
- Wir haben als außerschulischer Lernort einen satzungsgemäßen Bildungsauftrag. Unsere zahlreichen Bildungsangebote für Schulklassen widmen sich unterschiedlichen Bildungsthemen von Umweltthemen bis politischer und kultureller Bildung unter Anwendung (erlebnis)pädagogischer Methoden zur Stärkung von Persönlichkeit und Klassengemeinschaft.
Mit unseren oben genannten 4 Regeln die bei uns ab sofort und bis 31.12.2021 gelten, sind zudem die Bedingungen des BM MV gesichert, ... - ... dass die Stornierung im Fall eines Lockdowns im Heimatkreis einer Schule oder bei einem Lockdown am Reiseziel immer kostenfrei ist. Bitte beachten: Seit Oktober gilt kein Beherbergungsverbot für Menschen aus Risiko-Landkreisen mehr in M-V. Als Lockdown definieren wir demnach: Es fallen keine Stornogebühren an, wenn die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern uns untersagt Gäste zu beherbergen (gesamte Bevölkerung oder bestimmte Persoenen) oder wenn die Landesregierung M-V ein Reiseverbot für bestimmte Personen oder die ganze Bevölkerung verordnet. (s. Regel 1)
- .... dass bei Stornierungen - egal aus welchem Grund - die Stornierung bis 1 Monat vor Anreise immer kostenfrei ist (s. Regel 2)
- ... dass wir als Träger keine Stornokosten erheben, sofern die Schule ihre Bereitschaft zur Umbuchung der Fahrt auf einen späteren Reisetermin verbindlich erklärt. (s. Regel 3)
Keine Stornokosten für Schule & Eltern – beachten Sie unsere 4 Regeln
Ab 01.01.2021 übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern keine Stornokosten für Schulfahrten mehr. Bei uns buchen Sie trotzdem ohne finanzielles Risiko: Mit unseren 4 Regeln verhindern wir, dass überhaupt Stornokosten anfallen und somit auch, dass diese ggf. durch Sie, die Eltern oder Ihre Schule getragen werden müssen. Sie können jederzeit ohne finanzielles Risiko buchen, wenn Sie sich unsere 4 Regeln genau einprägen.
sicher reisen - geprüfte Hygienestandards, die gelebt werden
Vier Gründe, warum Sie bei uns sicher reisen:
1. Wir haben den landesweit gültigen Hygieneschutzstandard mit entwickelt
Ergänzend zu unseren etablierten hohen Hygieneschutzstandards setzen wir die vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgegebenen Schutzstandards für Jugendherbergen & Gruppenunterkünfte um. Diese wurden unter anderem auf Grundlage unseres bestehenden Corona-Schutzkonzepts entwickelt, sprich wir haben den landesweiten Standard mit entwickelt.
2. Unser Schutzkonzept: behördlich geprüft und für einwandfrei erklärt
In Mecklenburg-Vorpommern muss ein Beherbergungsbetrieb ein eigenes Schutzkonzept haben und dieses bei Aufforderung durch die Behörden vorlegen. Das hat uns nicht gereicht: Aus eigener Initiative haben wir unser Corona-Schutzkonzept den zuständigen Gesundheitsbehörden vorgelegt und eine Vor-Ort Begehung mit diesen durchgeführt: Sowohl unser Konzept als auch die Umsetzung vor Ort wurden von den Behörden für einwandfrei befunden.
3. Praxiserprobt & regelmäßig geprüft
Während der Sasison 2020 konnten wir unser Hygieneschutzkonzept in der Praxis implementiren. Das zentrale Qualitätsmanagement des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat in 2020 regelmäßig die Umsetzung vor Ort kontrolliert, das Konzept weiterentwickelt und optimiert, dies wird in 2021 fortgesetzt. Sie treffen also bei Ihrem Besuch auf ein regelmäßig geprüftes, etabliertes Hygieneschutzkonzept, das konstant umgesetzt wird.
4. Wir leben Ihnen die Standards vor
Wir sind der Meinung, dass durch das Vorleben eines achtsamen Umgangs miteinander unsere Gäste zum Mitmachen animiert werden: Unsere Teams vor Ort führen Sie in die geltenden Verhaltensregeln ein, erinnern Sie freundlich, wenn Sie mal etwas vergessen und helfen bei Fragen weiter. Unser Ziel: Jeder achtet auf seiner Reise auf seinen & den Schutz der Mitmenschen, damit alle ein möglichst unbeschwertes Reiseerlebnis haben.
Bitte beachten Sie weiterhin Folgendes vor und auf Ihrer Reise:
Meldung im Verdachtsfall ansteckender Krankheiten - Standard in unseren Häusern
Für Verdachtsfälle von ansteckenden Krankheiten gibt es generell immer ein festgelegtes Meldesystem in unseren Jugendherbergen, das unmittelbar greift. Auch außerhalb von Krisenzeiten sind wir demnach dafür gewappnet schnell zu handeln, in Krisenzeiten sind wir hierfür besonders sensibilisiert: Sofern Sie den Verdacht haben, dass ein durch Sie betreutes Kind oder Sie selbst Symptome einer ansteckenden Krankheit haben, geben Sie an der Rezeption jederzeit bescheid, wir reagieren dann sofort, in Ihrem und im Sinne aller anderen Gäste im Haus. Kontakte zu Ärzten vor Ort können Sie jederzeit an der Rezeption erfragen. Außerhalb der Rezeptionszeiten steht Ihnen im Gästebereich unserer Jugendherbergen ein Notfalltelefonstation zur Verfügung. Unter der Kurzwahltaste „DJH Nachtdienst“ erreichen Sie den zentralen 24-Stunden-Nachtdienst des DJH MV, der das Meldesystem einleitet. Auf dem Notfalltelefon, das Ihnen 24-Stunden zur Verfügung steht, sind zudem alle wichtigen Notrufnummern hinterlegt.
Für Jugendgruppen, Jugendfreizeiten o.ä. Reisen, bei denen der Großteil der Teilnehmer minderjährig ist und nicht in Begleitung der Eltern, sondern durch Dritte betreut reist, gelten
zusätzlich ab 22.06.2020 die Regelungen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen, aus der 3. Corona- JugVO M-V.
Hier geht es vor allem um Auflagen für Sie bzw. das Betreuungspersonal einer Jugendgruppe. Diese Auflagen stimmen höchstwahrscheinlich mit denen überein, die Ihnen Ihre Schule auferlegt und dürften zum Großteil nicht unbekannt sein. Wir informieren Sie vor Anreise per Mail und bei Ankunft über die Gültigkeit dieser Verordnung. Bei Anreise müssen Sie als Durchführender der Jugendreise uns durch Unterschrift bestätigen, dass Sie über die gesetzlichen Auflagen informiert wurden.
Wichtig ist laut Verordnung vor allem, dass Sie bei Gruppen über 30 Teilnehmern sogenannte Bezugsgruppen bilden müssen.
Mit ein bischen Organisation ist das machbar. Hier finden Sie Details & Tipps zur Umsetzung:
Was ist eine Bezugsgruppe?
Eine Gruppe mit maximal 30 Teilnehmern, die ihren Wohnsitz in einem Bundesland oder in regionaler Nähe zueinander haben. Eine Bezugsgruppe ist NICHT gleichzusetzen mit der Reisegruppe mit der Sie anreisen.
WICHTIG: Die Mitglieder EINER Bezugsgruppe müssen laut 3. Corona- JugVO M-V während der Reise (Im Schlafraum, auf den Gängen, im Speisesaal etc.) NICHT 1,5 m Abstand zueinander halten. ABER: Zwischen zwei Bezugsgruppen Ihrer Reisegruppe MUSS während der Reise 1,5 m Abstand gehalten werden.
Beispiel:
Wenn Sie eine Reisegruppe mit mehr als 30 Teilnehmern sind, deren Teilnehmer außerdem aus mehreren Bundesländern kommen bzw. nicht in regionaler Nähe zueinander wohnen, müssen Sie für die Dauer der Reise Ihre Reisegruppe in unterschiedliche Bezugsgruppen untergliedern.
Wenn Sie eine Reisegruppe sind, deren Teilnehmer zwar aus einem Bundesland kommen bzw. in regionaler Nähe oder im selben Hausstand wohnen, aber Sie mit mehr als 30 Teilnehmern anreisen, müssen Sie für die Dauer der Reise Ihre Reisegruppe in unterschiedliche Bezugsgruppen untergliedern.
usw.
Beispiel & Tipps – Ihr Aufenthalt bei uns mit mehreren Bezugsgruppen:
Sie haben zum Beispiel eine Reisegruppe mit 60 Kindern, die aus drei Bundesländern kommen.
- Vor Ihrer Reise teilen Sie diese Reisegruppe in 3 Bezugsgruppen mit je 20 Kindern, Kinder aus denselben Bundesländern kommen in dieselbe Gruppe.
- Legen Sie eine Listeder drei Bezugsgruppen an, die die Einteilung dokumentiert. Wir sind zur Kontrolle dieser Liste nicht befugt, sie kann aber z.B. im Fall einer Infektion in Ihrer Gruppe für das dann zuständige Gesundheitsamt hilfreich sein, um zu belegen, dass Sie entsprechend der 3. Corona- JugVO M-V gehandelt haben.
- Bereiten Sie Ihre Betreuer darauf vor, dass diese während der Reise gewährleisten müssen, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den verschiedenen Bezugsgruppen Ihrer Reisegruppe eingehalten wird.
- Schlafräume: Bei Anreise besetzen Sie die Zimmer entsprechend der Bezugsgruppen. Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Zimmerkategorien (2-6 Bettzimmer) wir für Sie vorgesehen haben und beraten Sie, wie man die Bezugsgruppen am besten auf die Zimmer verteilt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen kostenfrei keine weiteren Zimmer zur Verfügung stellen können. Auch werden aufgrund der baldigen Anreise vorauss. keine weiteren Zimmer bei uns frei sein. Wir sehen aber die Aufteilung nach Bezugsgruppen auf die Zimmer in den meisten Fällen als machbar an. - Sonstige Räume in unserem Haus: Wir setzen in unserer Jugendherberge die Schutzstandards für Jugendherbergen & Gruppenunterkünfte des Landes M-V um. Das bedeutet, wir bieten die Voraussetzungen dafür, dass es möglich ist, verschiedene Gruppen bei uns im Haus voneinander zu separieren. Z.B. durch: Reduzierung der Tische im Speisesaal, Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen, zugeteilte Essenszeiten für Reisegruppen, Sperrung einzelner Toiletten im Gemeinschaftssanitär, Abstandsmarkierungen auf dem Boden, etc.. Zudem ist auf unserem großen Außengelände die Abstandsregel zwischen Bezugsgruppen gut umsetzbar.
Das bedeutet: Sie können sich mit mehreren Bezugsgruppen in unserem Haus so bewegen, dass zwischen diesen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Auch hier gilt: Ihre Betreuer sind dafür verantwortlich die Mindestabstände zwischen den Bezugsgruppen zu gewährleisten, achten Sie bitte auf einen entsprechenden Betreuungsschlüssel. Unser Herbergsteam unterstützt Sie gerne, indem wir Ihnen z.B. nach Verfügbarkeit einen separaten Gruppenraum zuweisen.