Im DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. arbeiten gewählte Vertreter im Ehrenamt und hauptamtliche Mitarbeiter eng zusammen, um den Satzungszweck stets im Blick zu haben und zeitgemäß zu verwirklichen. Das höchste Gremium ist die Mitgliederversammlung. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsrat setzt den hauptamtlich geschäftsführenden Vorstand ein. Dieser führt die operativen Geschäfte des Vereins mit Sitz der Geschäftsstelle in Rostock. Die konkrete Praxis in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Organe ist abhängig von sich stetig verändernden Rahmenbedingungen im gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld des Vereins. Um darauf adäquat zu reagieren ist in Abständen das zugrundeliegende Regelwerk anzupassen. Auf Antrag des vormaligen Verwaltungsrats hat die Mitgliederversammlung am 21. Juni 2019 die Satzung des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. in einzelnen Punkten erneuert und konkretisiert.
Die Neufassung wurde in den folgenden Bereichen vollzogen:
Vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen im Zeit- und Ressourcenbudget von Ehrenamtlichen und mit Blick auf die aktuellen Anforderungen an die Betreibung eines gemeinnützigen Zweckbetriebs, wurden die Zuständigkeit der Verbandsorgane durch die Satzungsneufassung schärfer voneinander abgegrenzt. Die jeweiligen Organfunktionen des dann neuen Aufsichtsrats und des Vorstands wurden konkretisiert. Die durch die Neufassung entstehende Entlastung des Aufsichtsrats im operativen Bereich würdigt das ohnehin beachtliche Maß an Engagement, das im Ehrenamt aufgebracht wird und setzt Zeit und Ressourcen für die zentrale Rolle eines Kontrollorgans innerhalb des Verbands frei, die ohne ein starkes Ehrenamt nicht erfüllbar wäre: Denn gemäß Neufassung nimmt der ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat die Kontrollfunktion über den hauptamtlichen Vorstand nun noch ausschließlicher wahr. Dafür wird ersterer an anderer Stelle entlastet: Anstelle ehrenamtlicher Rechnungsprüfer*innen berichten neben dem Vorstand fortan berufene Wirtschaftsprüfer*innen als unabhängige Dritte direkt in der Mitgliederversammlung über den jeweils vorangegangenen Jahresabschluss und dessen Prüfung.
Die Stimmverteilung in der Mitgliederversammlung wurde zugunsten einer Stärkung des Mitgliederwillens geändert. Die Stimmgewichtung von geborenen Mitgliedern ist nun gleichbedeutend mit der Stimmgewichtung körperschaftlicher Mitglieder. Außerdem nimmt fortan die nach Betriebsverfassungsgesetz gewählte Mitarbeitervertretung allein ein Stimmrecht der Belegschaft des DJH-Landesverbandes M-V ein, was die Mitbestimmung nach Vereinsrecht zusätzlich ermöglicht.
Im Zeitalter der Digitalisierung lädt der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. fortan sämtliche Teilnehmer der Mitgliederversammlung ausschließlich digital ein. Das verschlankt die Prozesse und schont Ressourcen.
Präsident des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dr. Wolfgang Brix
Stellvetretende Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Kerstin Kassner (MdB)
Mitglieder des Aufsichtsrates
Martina Behrendt
Bernd Fischer
† 15.11.2020
Torsten Masur
Andreas Scher
Gert Troellsch
Stimmen aus dem DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.:
30 Jahre DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. – Hier ist das Ehrenamt gefragt!